Häusliche Pflege (Grundpflege)

Die Leistungen der Grundpflege werden gemäß dem Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) abgerechnet und stellen damit eine Leistung der Pflegeversicherung dar. Anspruch darauf haben Pflegebedürftige mit einem anerkannten Pflegegrad.

Doch auch ohne bestehenden Pflegegrad können unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützungs- und Finanzierungsmöglichkeiten bestehen – beispielsweise über andere Kostenträger oder private Leistungen.

Gerne beraten wir Sie persönlich und individuell zu Ihren Möglichkeiten.

Behandlungspflege

Unter Behandlungspflege versteht man ärztlich verordnete medizinische Leistungen. Diese Form der „spezialisierten Pflege“ dient dazu, den Heilungsprozess zu unterstützen, Beschwerden zu lindern oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu verhindern. Häufig wird sie im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt notwendig.

Die rechtliche Grundlage bildet das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen und in der Regel direkt mit dem Pflegedienst abgerechnet.

Um eine sichere Versorgung im häuslichen Umfeld zu gewährleisten, wird die ambulante Behandlungspflege ausschließlich von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt. So stellen wir sicher, dass Ihr Angehöriger auch zu Hause medizinisch kompetent und zuverlässig versorgt ist.

Häusliche Betreuung & Hauswirtschaft

Im Bereich der häuslichen Betreuung und hauswirtschaftlichen Versorgung unterstützen wir Sie schnell, zuverlässig und professionell im Alltag. Unser Ziel ist es, Ihnen und Ihren Angehörigen ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden zu ermöglichen und spürbar zu entlasten.

Unsere Leistungen im Überblick:

Leistungen der häuslichen Betreuung

  • Verhinderungspflege (stunden- oder tageweise Entlastung pflegender Angehöriger)

  • Gemeinsame Freizeitgestaltung und Gespräche

  • Begleitung im Alltag, z. B. bei Spaziergängen oder Terminen

  • Unterstützung beim An- und Auskleiden

Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Reinigen der Wohnung

  • Einkaufen und Besorgungen

  • Zubereitung von Mahlzeiten

  • Spülen und Aufräumen

  • Wäsche waschen und Wechseln der Bettwäsche

  • Unterstützung beim Heizen

  • und vieles mehr …

Gerne informieren wir Sie auch über mögliche Kostenübernahmen – beispielsweise über Leistungen der Pflegeversicherung gemäß dem Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI). Wir beraten Sie individuell und unverbindlich.

Pflegeberatung bei Ihnen zu Hause
Pflegeberatung von A bis Z

Wir sind Ihr kompetenter und unabhängiger Ansprechpartner rund um Pflege und Betreuung. Im Rahmen der Beratung unterstützen wir Sie umfassend – persönlich, verständlich und individuell auf Ihre Situation abgestimmt.

Wir führen die gesetzlich vorgeschriebene Beratung gemäß § 37 Abs. 3 des Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) durch (Pflichtberatung bei Pflegegeldbezug). Darüber hinaus helfen wir Ihnen bei der Ermittlung des individuellen Pflegebedarfs, geben praktische Tipps für den Pflegealltag und informieren Sie über mögliche Leistungs- und Finanzierungsmöglichkeiten.

Selbstverständlich kommen wir dafür gerne zu Ihnen nach Hause.

Gemeinsam entwickeln wir passgenaue Lösungen für Ihre persönliche Situation. Ziel unserer Beratung ist es, die Versorgung nachhaltig zu sichern und einen möglichst langfristigen Verbleib der pflegebedürftigen Person im gewohnten Zuhause zu ermöglichen.